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Was macht ein Inkassounternehmen
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Inkassounternehmen sind "Profis" für den außergerichtlichen Einzug offener Forderungen für Privatpersonen und Unternehmen , d.h. Inkasso ( lat. einkassieren, einziehen ) kaufmännisch angemahnter, noch nicht gerichtlich geltend gemachter Forderungen sowie der Einziehung von bereits titulierten Forderungen. Zum Einzugsverfahren gehören auch Kontrollfunktionen und Überwachungsverfahren. Ausserdem verstehen sich Inkassounternehmen
heute als Partner ihrer Auftraggeber, die den Gläubiger aussergerichtlich
zunehmend in seinem Forderungsmanagement beraten, mit dem Ziel, aus den
säumigen Zahlern wieder gute Kunden zu machen und positive Geschäftskontakte
zu erhalten.
Die dem Gläubiger belasteten Kosten und Auslagen für die Arbeit des Inkassounternehmen muß der Schuldner diesem ersetzen. Sie hängen vom Umfang der notwendigen Bearbeitung ab. Für eine umfangreiche vorgerichtliche Bearbeitung einer Forderung von 500,-- € fallen z.B. ca. 90,-- € ohne Ermittlungskosen an. Im Erfolgsfall bekommt das Inkassounternehmen vom Gläubiger eine Erfolgsprovision. Ihre Höhe wird zu Beginn der Zusammenarbeit ausgehandelt. Sie hängt ab vom Auftragsvolumen ( Fallzahl ), von der Höhe der übergebenen Forderungen um vom Schwierigkeitsgrad der Bearbeitung. Als unverbindliches Beispiel unserer Kalkulation: Eine "gewöhnliche" kaufmännisch ausgemahnte Forderung von z.B. 500,-- € wird im Rahmen eines Auftragsvolumens von 300 Forderungsfällen im Jahr mit 10% Provision im Erfolgsfall übernommen werden. Hier können Sie ein konkretes Angebot
anfordern.
Die wichtigsten Voraussetzungen der Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen ist, dass die Forderungen "einredefrei" und beständig sind. D.h. der Anspruch des Gläubigers gegenüber dem Schuldner besteht wirklich und der Schuldner hat diesem bislang nicht widersprochen. Das ausgewählte Inkassounternehmen
verfügt über eine vom örtlich zuständigen Gerichtspräsidenten
erteilte Inkassoerlaubnis.
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