Nach dem Gesetz sind nur Beträge pfändbar, wenn das mtl. Netto-Einkommen des Schuldners über den Pfändungsfreibetrag liegt.
Sollte das Einkommen des Schuldners unter der jeweiligen Pfändungsfreigrenze liegen, heißt dies nicht, dass ein Einzug der Forderung unmöglich ist. Das Gesetz sieht diverse andere Möglichkeiten und Ausnahmen vor. Eine Prüfung auf Pfändungsmöglichkeiten hat für jeden einzelnen Fall getrennt zu erfolgen.
Zur Anzeige der aktuellen Pfändungsfreigrenzen folgen Sie bitte nachstehendem Link:
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www.bmj.bund.de |
