Nein! Gerade im medizinischen Bereich ist es wirtschaftlich notwendig oder/und sogar gesetzlich vorgeschrieben, eine entsprechende Zuzahlung zu berechnen. Diese Kleinforderungen, welche in der Regel zwischen € 5,-- und € 50,-- liegen, werden oftmals im weiteren Forderungsmanagement der Unternehmen nicht weiterverfolgt, dies allerdings zu Unrecht.
Ein strenges Forderungsmanagement in diesem Bereich kann - übers Jahr gesehen - durchaus einige hundert Euro zum Betriebsergebnis beisteuern. Es kommt selbstverständlich auf die Größe der Unternehmen an, allerdings bedeuten schon 10 nicht bezahlte und auch nicht weiterverfolgte Forderungen in der Regel wieder € 100,-- weniger in der Kasse.
Unsere Empfehlung für diese Forderungen lautet:
- Rechnungsstellung mit konkretem Zahlungsziel.
- Erste und letzte Mahnung mit € 5,-- Mahnkosten und Hinweis auf Abgabe an das Inkasso
- Durchführung des effektiven Inkassos durch unser Unternehmen auf unser eigenes Risiko.
- Unter Umständen auch Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens (gute Bonität vorausgesetzt)
Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein konkretes Angebot.
Haben Sie noch Fragen? Senden Sie uns einfach eine eMail.
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